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03.04.2025
Pressemitteilungen
Mecklenburg-Vorpommern: DIE LINKE Fraktion 

Rassistische Motivation bei Straftaten benennen und konsequent ahnden

Zum Urteil am Landgericht Stralsund, wonach ein Deutscher wegen schwerer Körperverletzung für schuldig gesprochen wurde, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel: „Das Urteil über sechseinhalb Jahre Haft, welches über den bereits mehrfach vorbestraften und im Vorfeld politisch auffälligen Täter gefällt wurde, ist folgerichtig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus rassistischen Motiven einen syrischen Nachbarn mit Schwefelsäure übergossen...
Zum Urteil am Landgericht Stralsund, wonach ein Deutscher wegen schwerer Körperverletzung für schuldig gesprochen wurde, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel: „Das Urteil über sechseinhalb Jahre Haft, welches über den bereits mehrfach vorbestraften und im Vorfeld politisch auffälligen Täter gefällt wurde, ist folgerichtig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus rassistischen Motiven einen syrischen Nachbarn mit Schwefelsäure übergossen und schwer verletzt hat. Dieser muss nun den Rest seines Lebens mit den bleibenden körperlichen und seelischen Folgen der Tat zurechtkommen. Den rassistischen Hintergrund wertete das Gericht als strafverschärfend. In einer Zeit, in der rassistische Übergriffe zunehmen, ist es unerlässlich, die Motive hinter den Straftaten klar zu benennen und diese konsequent zu ahnden. Rassistische Gewalt ist nicht nur ein individuelles Vergehen, sondern spiegelt tief verwurzelte gesellschaftlich Diskriminierungen wider. Diese müssen sichtbar gemacht werden, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, damit alle demokratischen Kräfte und Institutionen wirksam dagegen vorgehen können.“

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